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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.04.1989, Az.: 9 RV 9/88

Sachleistungsprinzip; Privatklinik

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.04.1989
Aktenzeichen
9 RV 9/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11454
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG München 26.11.1985 - S 25b V 2213/83
LSG München 09.02.1988 - L 15 V 150/86

Fundstellen

  • BSGE 65, 56 - 59
  • NJW 1990, 790-791 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Das Sachleistungsprinzip schränkt das Recht des Versorgungsberechtigten, sich für eine bestimmte vertretbare, wenn auch nicht allgemein praktizierte Operationsmethode zu entscheiden, nicht ein.

2. Läßt sich der Berechtigte in einer Privatklinik operieren, weil ihm zugelassene Krankenhäuser mit der von ihm gewünschten Operationsmethode von der Verwaltung nicht oder nicht rechtzeitig nachgewiesen werden, sind ihm die Kosten in angemessener Höhe zu erstatten.