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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.04.1989, Az.: 11 RAr 21/88

Krankengeld; Anrechnung; Arbeitslosenhilfe; Höchstbezugsdauer; Übergangsgeld; Tuberkulose

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.04.1989
Aktenzeichen
11 RAr 21/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 11441
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Aachen 22.04.1985 - S 10 Ar 122/83
LSG Essen 30.09.1987 - L 12 Ar 174/85

Fundstelle

  • SozR 4100 § 134 Nr 36

Amtlicher Leitsatz

1. Die Anrechnung eines Krankengeldbezuges auf den einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe begründenden Vorbezug für 240 Kalendertage ist nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil das Krankengeld bis zur Höchstbezugsdauer gezahlt wurde.

2. Zum Herstellungsanspruch, wenn ein Anspruch auf Übergangsgeld wegen Tuberkulose (§ 1244a RVO aF), dessen Bezug einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe begründen würde, nicht erfüllt wurde und eine Nachzahlung ausscheidet, weil die 4-Jahresfrist des § 44 Abs 4 SGB X abgelaufen ist.