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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.10.1988, Az.: 1 S 14/88

Gerichtsstand; Unzuständigkeit; Ersatz gezahlter Beiträge; Verweisung an Amtsgericht; Bindungswirkung der Entscheidung; Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.10.1988
Aktenzeichen
1 S 14/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11372
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1989, 189 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Sozialgericht sich für die Entscheidung über einen auf zivilrechtliche Vorschriften gestützten Anspruch der Bundesanstalt für Arbeit auf Ersatz gezahlter Krankenversicherungsbeiträge für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Amtsgericht verwiesen, so ist diese Entscheidung nicht offensichtlich gesetzwidrig und das Amtsgericht daran gebunden.