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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.02.1988, Az.: 7 RAr 4/87

Arbeitslosengeld; Steuerklassenwechsel; Lohnersatzleistung; Eintrittstag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.02.1988
Aktenzeichen
7 RAr 4/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11367
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Lübeck 21.05.1985 - S 7 Ar 234/84
LSG Schleswig 19.09.1986 - L 1 Ar 80/85

Fundstelle

  • SozR 4100 § 113 Nr 7

Amtlicher Leitsatz

1. Die bei der Höhe des Arbeitslosengeldes als Folge eines Steuerklassenwechsels zwischen Ehegatten maßgebliche Frage, ob der Ausfall des Arbeitslohns eines Ehegatten den Anspruch auf eine lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung begründet (§ 113 Abs 2 S 3 AFG), richtet sich nach den Verhältnissen am Tage des Eintritts der Steuerklassenänderung, der auf der Steuerkarte bescheinigt ist.

2. Der Ausfall des Arbeitslohns eines Ehegatten begründet den Anspruch auf eine lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung iS von § 113 Abs 2 S 3 AFG nicht schon dann, wenn die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erworben ist; es müssen vielmehr auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein.