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Bundessozialgericht
Urt. v. 04.02.1988, Az.: 5/5b RJ 96/86

Beweiserhebung; Ablehnung; Gesundheitsstörung; Verschlimmerung; Befundunterlagen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
04.02.1988
Aktenzeichen
5/5b RJ 96/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 11303
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 26.03.1985 - S 6 J 63/84
LSG Mainz 15.11.1985 - L 6 J 131/85

Fundstelle

  • SozR 1500 § 103 Nr 27

Amtlicher Leitsatz

Das Tatsachengericht darf eine Beweiserhebung nicht mit der Begründung ablehnen, der Kläger habe keine die behauptete Verschlimmerung seiner Gesundheitsstörungen bestätigenden Befundunterlagen vorgelegt.