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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.12.1987, Az.: 6 RKa 21/87

Erstattung; Kosten; Vorverfahren; Kassenärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung; Bevollmächtigter

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.12.1987
Aktenzeichen
6 RKa 21/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11441
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Münster 27.01.1987 - S 12 Ka 67/82

Fundstelle

  • SozR 1300 § 63 Nr 12

Amtlicher Leitsatz

1. Die Vorschrift des § 63 SGB X über die Erstattung von Kosten im Vorverfahren findet in der kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung Anwendung, soweit Abweichendes nicht bestimmt ist.

2. Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten.