Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1987, Az.: 7 RAr 28/86
Kurzzeitigkeitsgrenze; Umsatz; Selbständige Nebentätigkeit ; Zeitliche Anforderungen
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.10.1987
- Aktenzeichen
- 7 RAr 28/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11583
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Hildesheim 13.03.1985 - S 16 Ar 38/85
- LSG Celle 11.03.1986 - L 7 Ar 123/85
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1988, 488
Amtlicher Leitsatz
Ob ein Arbeitnehmer mit einer selbständigen (Neben-)Tätigkeit (hier als Gastwirt) die Kurzzeitigkeitsgrenze des § 102 überschreitet und deshalb nicht arbeitslos ist (§ 101 I 2), richtet sich allein nach den zeitlichen Anforderungen der Tätigkeit; dabei sind auch solche der selbständigen Tätigkeit zu widmende Stunden zu berücksichtigen, in denen kein Umsatz erzielt wird.