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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1987, Az.: 7 RAr 28/86

Kurzzeitigkeitsgrenze; Umsatz; Selbständige Nebentätigkeit ; Zeitliche Anforderungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.10.1987
Aktenzeichen
7 RAr 28/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11583
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 13.03.1985 - S 16 Ar 38/85
LSG Celle 11.03.1986 - L 7 Ar 123/85

Fundstelle

  • NZA 1988, 488

Amtlicher Leitsatz

Ob ein Arbeitnehmer mit einer selbständigen (Neben-)Tätigkeit (hier als Gastwirt) die Kurzzeitigkeitsgrenze des § 102 überschreitet und deshalb nicht arbeitslos ist (§ 101 I 2), richtet sich allein nach den zeitlichen Anforderungen der Tätigkeit; dabei sind auch solche der selbständigen Tätigkeit zu widmende Stunden zu berücksichtigen, in denen kein Umsatz erzielt wird.