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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.09.1987, Az.: 6 RKa 6/86

Beiladung; Kassenarzt; Bewertungsmaßstab; Bundesmantelvertrag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.09.1987
Aktenzeichen
6 RKa 6/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11331
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mainz 17.04.1985 - S 2 Ka 70/84
LSG Mainz 05.12.1985 - L 5 Ka 13/85

Fundstellen

  • BSGE 62, 124 - 127
  • SozR 1500 § 75 Nr 67

Amtlicher Leitsatz

1. Zur notwendigen Beiladung der Vertragspartner der Bundesmantelverträge (§ 368g RVO) wegen deren Verantwortung für das Funktionieren des Systems, wenn beim Streit zwischen Kassenarzt und Kassenärztlicher Vereinigung um die Zulassung zur Abrechnung bestimmter Gebührenpositionen die Gültigkeit einer den Umfang des kassenärztlichen Fachgebietes regelnden Bestimmung zu beurteilen ist.

2. Zur Aufklärung der mit der Setzung einer Norm eines Bundesmantelvertrages verfolgten Zwecke im Hinblick auf Art 3 GG.