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Bundessozialgericht
Urt. v. 05.08.1987, Az.: 9b RU 18/86

Fachkunde; Vereinsmitglieder; Vereinswirklichkeit; Vereinssatzung; Arbeitsunfall

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
05.08.1987
Aktenzeichen
9b RU 18/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11340
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Dortmund 04.10.1984 - S 31(12) U 85/83
LSG Essen 04.03.1986 - L 5 U 143/84

Fundstelle

  • SozR 2200 § 539 Nr 123

Amtlicher Leitsatz

Vereinsmitglieder sind auch bei einer gefährlichen und besondere Fachkunde erfordernden Arbeit nicht unfallversichert, wenn es der Vereinssatzung oder der Vereinswirklichkeit entspricht, diese Arbeit den Vereinsmitgliedern aufzuerlegen.