Bundessozialgericht
Urt. v. 28.07.1987, Az.: 7 RAr 80/85
Verlängerung der Arbeitszeit; Betriebsvereinbarung; Tarifvertrag; Regelmäßige Arbeitszeit; Bemessung des Arbeitslosengeldes
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.07.1987
- Aktenzeichen
- 7 RAr 80/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11578
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1988, 110
Amtlicher Leitsatz
Eine durch Betriebsvereinbarung verlängerte wöchentliche Arbeitszeit (40 auf 50 Stunden) ist keine tarifvertraglich regelmäßige Arbeitszeit, es sei denn, der Tarifvertrag läßt eine entsprechende Verlängerung zu. Die Verlängerung ist daher bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes nicht zu berücksichtigen.