Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 28.07.1987, Az.: 7 RAr 80/85

Verlängerung der Arbeitszeit; Betriebsvereinbarung; Tarifvertrag; Regelmäßige Arbeitszeit; Bemessung des Arbeitslosengeldes

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.07.1987
Aktenzeichen
7 RAr 80/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11578
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1988, 110

Amtlicher Leitsatz

Eine durch Betriebsvereinbarung verlängerte wöchentliche Arbeitszeit (40 auf 50 Stunden) ist keine tarifvertraglich regelmäßige Arbeitszeit, es sei denn, der Tarifvertrag läßt eine entsprechende Verlängerung zu. Die Verlängerung ist daher bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes nicht zu berücksichtigen.