Bundessozialgericht
Urt. v. 11.03.1987, Az.: 8 RK 19/85
Beiladung des Versicherten; Krankenhausträger; Pflegesatzberechnung; Krankenhausaufnahme; Geburt; Aufnahmeuntersuchung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 11.03.1987
- Aktenzeichen
- 8 RK 19/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11405
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Aachen 21.05.1984 - S 6 Kr 57/83
- LSG Essen 21.02.1985 - L 16 Kr 100/84
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 61, 197 - 203
- SozR 7323 § 9 Nr 1
Amtlicher Leitsatz
1. Der Versicherte ist nicht notwendig zum Verfahren beizuladen, wenn der Krankenhausträger und die Krankenkasse darüber streiten, ob das abgebende Krankenhaus auch für den Tag der Verlegung in eine andere Klinik einen Pflegesatz berechnen darf.
2. Die Krankenhausaufnahme eines in der Klinik geborenen Kindes erfolgt mit seiner Geburt.
3. Fallen Aufnahme- und Verlegungstag zusammen, so ist das abgebende Krankenhaus nur dann berechtigt, auch für den Verlegungstag einen Pflegesatz zu berechnen, wenn es neben der Aufnahmeuntersuchung therapeutische Maßnahmen durchgeführt hat.
4. Eine Rechtsnorm genügt dem Bestimmtheitserfordernis, wenn sich ihr Inhalt aus ihrem Zweck und dem Gesamtzusammenhang, in den die Norm gestellt ist, bestimmen läßt.