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Bundessozialgericht
Urt. v. 11.12.1986, Az.: 12 RK 27/85

Bemessung der Teilzahlungsfrist; Beitragsnachentrichtung; Bekanntgabe des Nachentrichtungsbescheides; Teilzahlungsfrist; Nachentrichtungsbescheid

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
11.12.1986
Aktenzeichen
12 RK 27/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11275
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Kiel 11.05.1983 - S 6 J 112/82
LSG Schleswig 10.01.1984 - L 5 J 212/83

Fundstelle

  • SozR 5750 Art 2 § 51a Nr 67

Amtlicher Leitsatz

Zum Lauf und zur Bemessung der Teilzahlungsfrist für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge (Art 2 § 51a Abs 3 S 3 ArVNG), wenn die Bekanntgabe des Nachentrichtungsbescheides mit der Teilzahlungsfrist nicht nachweisbar ist, der Nachentrichtungswillige aber aus einem weiteren Bescheid ersehen kann, daß der Versicherungsträger einen Nachentrichtungsbescheid erlassen zu haben glaubt.