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Bundessozialgericht
Urt. v. 21.11.1986, Az.: 6 RKa 5/86

Erstattung der Gesamtvergütung; Einzelleistung; Erstattungsanspruch; Kassenzahnarzt

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.11.1986
Aktenzeichen
6 RKa 5/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11397
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Essen 23.10.1985 - L 11 Ka 61/85

Fundstellen

  • BSGE 61, 19 - 27
  • SozR 2200 § 368f Nr 11

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Krankenkasse kann von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Erstattung der Gesamtvergütung beanspruchen, soweit sie diese für Einzelleistungen gezahlt hat, die tatsächlich nicht erbracht worden sind.

2. Zur Frage, ob der Geltendmachung dieses Erstattungsanspruchs ein Verfahren der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegen den Kassenzahnarzt vorausgehen muß.