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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.10.1986, Az.: 9a RVs 55/85

Minderung der Erwerbsfähigkeit; Bestandskräftige Festsetzung; Erhöhung; Verschlimmerung der Behinderung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.10.1986
Aktenzeichen
9a RVs 55/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11415
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 10.07.1984 - S 49 Vs 1012/83
LSG Berlin 15.11.1984 - L 11 Vs 32/84

Fundstellen

  • BSGE 60, 287 - 291
  • MDR 1987, 548 (Kurzinformation)
  • Steinwedel, SGb 87, 510

Amtlicher Leitsatz

Auch wenn der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit bestandskräftig zu hoch festgesetzt ist, führt eine wesentliche Verschlimmerung der Behinderung entsprechend § 48 III SGB X nur dann zu einer Erhöhung, wenn dies ohne Berücksichtigung der Bestandskraft nach den wirklichen Verhältnissen gerechtfertigt ist.