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Bundessozialgericht
Urt. v. 13.08.1986, Az.: 9a RVg 4/84

Gegenseitigkeitsprinzip; Entschädigungsansprüche von Ausländergruppen; Ansprüche deutscher Hinterbliebener

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
13.08.1986
Aktenzeichen
9a RVg 4/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11297
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Münster 14.08.1984 - S 13 V 101/83

Fundstellen

  • BSGE 60, 186 - 189
  • NJW 1987, 1159-1160 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Gegenseitigkeitsprinzip des § 1 IV OEG schließt die Entschädigungsansprüche bestimmter Ausländergruppen nicht schlechthin aus, sondern bringt sie nur zum Ruhen. Den Ansprüchen deutscher Hinterbliebener eines im Inland getöteten Ausländers steht das Gegenseitigkeitsprinzip nicht entgegen.