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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.04.1986, Az.: 6 RKa 27/84

Entscheidung des Prüfungs-oder Beschwerdeausschusses; Anfechtung durch den Landesverband; Bindung gegenüber anderen Landesverbänden

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.04.1986
Aktenzeichen
6 RKa 27/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11314
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 60, 69 - 75
  • Schneider, SGb 87, 204

Amtlicher Leitsatz

Wird eine Entscheidung des Prüfungs- oder des Beschwerdeausschusses gemäß § 368n I § 5 RVO von einem durch sie beschwerten Landesverband der Krankenkassen rechtzeitig angefochten, so wird sie auch gegenüber den übrigen beschwerten Landesverbänden nicht bindend.