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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.10.1985, Az.: 11b/7 RAr 30/84

Rückforderung von Zuschüssen; Schwerbehinderte; Ermessen der Bundesanstalt für Arbeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.10.1985
Aktenzeichen
11b/7 RAr 30/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11281
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Itzehoe 08.11.1982 - S 2 Ar 68/82
LSG Schleswig 25.11.1983 - L 1 Ar 109/82

Fundstelle

  • NZA 1986, 238

Amtlicher Leitsatz

Die Rückforderung von Zuschüssen nach dem 2. und 3. Sonderprogramm für Schwerbehinderte steht jedenfalls seit dem Inkrafttreten des SGB X im Ermessen der Bundesanstalt für Arbeit.