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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.10.1985, Az.: 12 RK 42/85

Herstellungsanspruch; Nachentrichtung von Beiträgen; Falschinformation des Versicherungsträgers; Unterlassen der Nachentrichtung; Kausalität

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.10.1985
Aktenzeichen
12 RK 42/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11203
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 08.05.1984 - S 3 An 3817/83
LSG Berlin 18.06.1985 - L 12 An 37/84

Fundstellen

  • BSGE 59, 60 - 68
  • Oberfeld, SGb 86, 429

Amtlicher Leitsatz

Zum Herstellungsanspruch, wenn ein Versicherungsträger über die Nachentrichtung von Beiträgen gemäß § 10 WGSVG für Beschäftigungszeiten i. S. des § 16 FRG unrichtig informiert hat, der Verfolgte deshalb die Nachentrichtung insoweit unterlassen hat, später jedoch weitere Beiträge nachentrichten will (Kausalität zwischen Fehlinformation und Nichtbelegung von Zeiten).