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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.10.1985, Az.: 5b/1 BJ 22/85

Nichtzulassungsbeschwerde; Prozeßurteil des Berufungsgerichts; Sachentscheidung; Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.10.1985
Aktenzeichen
5b/1 BJ 22/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11041
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mainz 15.05.1984 - S 3 J 348/83
LSG Mainz 03.12.1984 - L 2 J 156/84

Fundstelle

  • MDR 1986, 348

Amtlicher Leitsatz

Wird die Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, daß das Berufungsgericht kein Prozeßurteil erlassen durfte, sondern im Hinblick auf § 150 Nr. 2 SGG eine Sachentscheidung hätte treffen müssen, so hat der Beschwerdeführer darzulegen, wann und wo ein wesentlicher Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens gerügt worden ist.