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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.07.1985, Az.: 1 RA 41/84

Höhe des Arbeitseinkommens; Flexibles Altersruhegeld; Selbständige Tätigkeiten; Ausgleich von Gewinnen und Verlusten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.07.1985
Aktenzeichen
1 RA 41/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11142
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 58, 277 - 282
  • Martens, SGb 86, 209

Amtlicher Leitsatz

Bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitseinkommens eines Versicherten, der flexibles Altersruhegeld beantragt und in der Zeit ab Antragstellung mehrere selbständige Tätigkeiten ausgeübt hat, sind Gewinne und Verluste aus diesen Tätigkeiten auszugleichen, soweit nicht die Verluste auf steuerlichen Vergünstigungen beruhen.