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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.05.1985, Az.: 11a RA 66/84

Ausschluß der Berufung; Rückforderung; Aufhebung des Leistungsbescheides

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.05.1985
Aktenzeichen
11a RA 66/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11275
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 10.08.1983 - S 6 An 1683/82
LSG Berlin 25.09.1984 - L 2 An 35/83

Fundstelle

  • MDR 1985, 964 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Schließt § 149 SGG bei einer Rückforderung die Berufung nicht aus, so führt das nicht dazu, daß die Berufung hinsichtlich der die Rückforderung auslösenden Aufhebung des Leistungsbescheides für die Vergangenheit entgegen § 146 SGG ebenfalls statthaft wäre.