Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 22.05.1985, Az.: 1 RS 1/84

Zuschuß zur privaten Lebensversicherung; Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung; Fehlen einer Regelung im AVG; Planwidrige Regelungslücke; Gleichheitssatz

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.05.1985
Aktenzeichen
1 RS 1/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Osnabrück 30.09.1981 - S 3 Kr 10/81
LSG Celle 15.11.1983 - L 4 S 8/83

Fundstellen

  • BSGE 58, 110 - 118
  • NZA 1986, 442
  • VersR 1985, 1062-1065 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Fehlen einer gesetzlichen Regelung im AVG, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, für den von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung Befreiten einen Zuschuß zu den Beiträgen für seine private Lebensversicherung zur Verfügung zu stellen, stellt keine planwidrige Gesetzeslücke dar; es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz.