Bundessozialgericht
Urt. v. 15.05.1985, Az.: 7 RAr 83/83
Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei; Eintritt einer Sperrzeit; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 15.05.1985
- Aktenzeichen
- 7 RAr 83/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11126
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Konstanz 24.09.1980 - S 7 Ar 269/80
- LSG Stuttgart 27.07.1983 - L 3 Ar 719/81
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 58, 97 - 103
- NZA 1986, 109
Amtlicher Leitsatz
Die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen, aber nicht für verfassungswidrig erklärten politischen Partei allein rechtfertigt nicht den Eintritt einer Sperrzeit nach § 119 AFG. Das gilt jedoch nicht, wenn diese Unterstützung zu einer vermeidbaren Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten führt.