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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.05.1985, Az.: 7 RAr 83/83

Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei; Eintritt einer Sperrzeit; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.05.1985
Aktenzeichen
7 RAr 83/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11126
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Konstanz 24.09.1980 - S 7 Ar 269/80
LSG Stuttgart 27.07.1983 - L 3 Ar 719/81

Fundstellen

  • BSGE 58, 97 - 103
  • NZA 1986, 109

Amtlicher Leitsatz

Die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen, aber nicht für verfassungswidrig erklärten politischen Partei allein rechtfertigt nicht den Eintritt einer Sperrzeit nach § 119 AFG. Das gilt jedoch nicht, wenn diese Unterstützung zu einer vermeidbaren Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten führt.