Bundessozialgericht
Urt. v. 14.05.1985, Az.: 4a RJ 21/84
Ermessensleistung; Begrenzung der Aufklärungspflicht; Darlegungslast; Kosten eines Heilverfahrens
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 14.05.1985
- Aktenzeichen
- 4a RJ 21/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Köln 14.10.1983 - S 3 J 154/81
- LSG Essen 10.02.1984 - L 3 J 241/83
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 1300 § 104 Nr 6
Amtlicher Leitsatz
1. Der Anspruch aus § 104 Abs 1 S 1 SGB X besteht grundsätzlich selbständig und unabhängig vom Anspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger.
2. Soweit es sich bei Anwendung von § 104 Abs 1 S 1 SGB X um einen "Anspruch" des Berechtigten auf Ermessensleistungen handelt, wird der Anspruch auf Erstattung nur durch evidente Umstände ausgeschlossen, die eine Ablehnung der Leistung durch den vorrangig Verpflichteten als ermessensfehlerfrei erscheinen lassen könnten.
3. Zur Begrenzung der Aufklärungspflicht des Gerichts durch die Darlegungslast der Beteiligten.