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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.02.1985, Az.: 10 RKg 7/84

Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-türkischen Abkommen über Soziale Sicherheit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.02.1985
Aktenzeichen
10 RKg 7/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11234
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Heilbronn 25.06.1981 - S 10 Kg 1315/80
LSG Stuttgart 21.10.1983 - L 4 Kg 1737/81

Fundstelle

  • NZA 1985, 790

Amtlicher Leitsatz

Für die Zeit eines längeren unbezahlten Urlaubs besteht für die in der Türkei lebenden Kinder eines türkischen Gastarbeiters kein Anspruch auf Kindergeld nach dem deutsch-türkischen Abkommen über Soziale Sicherheit.