Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 27.11.1984, Az.: 12 RK 70/82

Grundlohn; Bestimmung; Absetzungen; Änderung; Neue Tatsachen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.11.1984
Aktenzeichen
12 RK 70/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10994
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 17.08.1979 - S 7 Kr 19/79
LSG Stuttgart 03.09.1982 - L 4 Kr 2159/79

Fundstellen

  • BSGE 57, 240 - 247
  • SozR 2200 § 180 Nr 20

Amtlicher Leitsatz

1. Bei der Bestimmung des Grundlohns nach § 180 Abs. 4 RVO sind die Einnahmen zum Lebensunterhalt um Absetzungen für Abnutzung (§ 7 EStG) zu verringern.

2. Hat eine Krankenkasse den Grundlohn anhand der neuesten Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen bestimmt, so kann eine Änderung aufgrund neuer Tatsachen, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens entstehen oder bekannt werden, jeweils nur für die Zukunft erfolgen.