Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 02.10.1984, Az.: 5b RJ 26/83

Entscheidung über den Versorgungsausgleich; Übertragung von Rentenanwartschaften; Beide Ehegatten als Rentner; Beginn der Schutzfrist; Rechtskraftmitteilung des Familiengerichts

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
02.10.1984
Aktenzeichen
5b RJ 26/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10781
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 57, 154 - 157
  • FamRZ 1985, 595
  • MDR 1985, 524 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Werden durch die Entscheidung über den Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften übertragen und sind beide Ehegatten bereits Rentner, dann beginnt die Schutzfrist des § 1587p BGB mit dem Eingang der Rechtskraftmitteilung des Familiengerichts beim Versicherungsträger.