Bundessozialgericht
Urt. v. 29.05.1984, Az.: 5a RKn 15/83
Steinkohlenbergbau; Bergbau; Bergmannsrente wegen verminderter Berufsfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 29.05.1984
- Aktenzeichen
- 5a RKn 15/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11024
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
- § 45 Abs. 2 RKG
Fundstellen
- BSGE 57, 35 - 38
- SozR 2600 § 45 Nr 36
Amtlicher Leitsatz
Hauer iS der Lohnordnung für den rheinisch-westfälischen Steinkohlenbergbau wird der Neubergmann ohne Knappen- oder Hauerprüfung erst dann, wenn ihm die in der Lohnordnung dafür vorgesehene schriftliche Bestätigung vom Betrieb erteilt worden ist oder ihm diese nach dem objektiven Wert seiner im Bergbau ausgeführten Arbeiten hätte erteilt werden müssen.