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Bundessozialgericht
Urt. v. 09.05.1984, Az.: 4 RJ 44/83

Zulässigkeit des Rechtsweges; Erstattungsanspruch; Sozialleistung; Leistungspflicht; Beigeladung; Rehabilitationsleistung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
09.05.1984
Aktenzeichen
4 RJ 44/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10811
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Stuttgart 20.04.1982 - S 6 J 2813/81
LSG Stuttgart 20.09.1982 - L 9 J 914/82 -3

Fundstelle

  • SozR 1500 § 141 Nr 13

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Zulässigkeit des Rechtsweges.

2. Der Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers gegen einen Rentenversicherungsträger ist unbegründet, wenn dessen Leistungspflicht zuvor bereits in einem Rechtsstreit mit dem Versicherten durch rechtskräftiges Urteil verneint worden ist und der Sozialleistungsträger an diesem Rechtsstreit als Beigeladener beteiligt war.