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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.03.1984, Az.: 9a RV 50/82

Vorläufige Sozialleistung; Leistungsgewährung; Positive Kenntnis von der Zuständigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.03.1984
Aktenzeichen
9a RV 50/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hamburg 02.09.1981 - 30 KO 374/79
LSG Hamburg 18.08.1982 - IV KOBf 2/82

Fundstelle

  • SozR 1300 § 102 Nr 1

Amtlicher Leitsatz

Vorläufige Sozialleistungen (§ 102 SGB X) hat erbracht, wer zur Zeit der Leistungsgewährung entweder positive Kenntnis von der Zuständigkeit eines anderen Leistungsträgers hat oder darüber sich erkennbar im unklaren befindet.