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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.03.1984, Az.: 8 RK 4/83

Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Urlaubsabgeltung; Arbeitsunfähigkeit; Anspruch auf Krankengeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.03.1984
Aktenzeichen
8 RK 4/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10922
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 06.12.1982 - S 2 Kr 64/82

Fundstellen

  • BSGE 56, 208 - 211
  • SozR 2200 § 189 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

Der sich an die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses anschließende Zeitraum der Urlaubsabgeltung wird für eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit mit der Folge unterbrochen, daß ein Anspruch auf Krankengeld nicht ruht.