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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.03.1984, Az.: 7 RAr 35/83

Verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils; Fehlen von Gründen im Urteil; Unzuverlässige Beurkundung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.03.1984
Aktenzeichen
7 RAr 35/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10918
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1984, 332

Amtlicher Leitsatz

Die um ein Jahr verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils steht dem Fehlen von Gründen im Urteil gleich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Entscheidungsgründe das Beratungsergebnis nicht zuverlässig beurkunden.