Bundessozialgericht
Urt. v. 22.02.1984, Az.: 7 RAr 55/82
Vorzeitige Altersrente; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Ähnliche Leistung; Arbeitslosengeld
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 22.02.1984
- Aktenzeichen
- 7 RAr 55/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10929
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Itzehoe 10.08.1981 - S 2 Ar 59/80
- LSG Schleswig 23.07.1982 - L 1 Ar 72/81
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 4100 § 118 Nr 13
Amtlicher Leitsatz
1. Eine vorzeitige Altersrente, die unabhängig von dem Eintritt eines bestimmten Lebensalters gewährt wird, ist kein ähnlicher Bezug iS des AFG § 118 Abs 1 S 1 Nr 4.
2. Hängt die Gewährung einer vorzeitigen Altersrente durch den Arbeitgeber von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, ohne daß der Arbeitnehmer hierauf ohnehin einen Anspruch gehabt hätte, dann handelt es sich um eine ähnliche Leistung iS des AFG § 117 Abs 2, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt wird.