Bundessozialgericht
Urt. v. 01.12.1983, Az.: 5b RJ 114/82
Verweisbarkeit eines Versicherten; Beamtenrecht; Postzustellungsdienst; Facharbeiter; Einstufung; Prüfung des bisherigen Berufs; Ausbildungsberuf
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 01.12.1983
- Aktenzeichen
- 5b RJ 114/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1983, 10705
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Speyer 06.08.1981 - S 7 J 624/80
- LSG Mainz 28.05.1982 - L 6 J 243/81
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 56, 72 - 76
- SozR 2200 § 1246 Nr 111
Amtlicher Leitsatz
1. Zur Frage der Verweisbarkeit eines Versicherten, der - ebenso wie später als Beamter - im Postzustellungsdienst eingesetzt und hierbei tariflich wie ein Facharbeiter eingestuft war.
2. Von der tariflichen Einstufung ist sowohl bei der Prüfung des bisherigen Berufs als auch bei der Beurteilung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit (§ 1246 Abs 2 S 2 RVO) auch dann auszugehen, wenn die Tarifpartner hierbei den anerkannten Ausbildungsberufen andere Tätigkeiten - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - qualitativ gleichgestellt haben.