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Bundessozialgericht
Urt. v. 01.12.1983, Az.: 5b RJ 114/82

Verweisbarkeit eines Versicherten; Beamtenrecht; Postzustellungsdienst; Facharbeiter; Einstufung; Prüfung des bisherigen Berufs; Ausbildungsberuf

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
01.12.1983
Aktenzeichen
5b RJ 114/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10705
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Speyer 06.08.1981 - S 7 J 624/80
LSG Mainz 28.05.1982 - L 6 J 243/81

Fundstellen

  • BSGE 56, 72 - 76
  • SozR 2200 § 1246 Nr 111

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Frage der Verweisbarkeit eines Versicherten, der - ebenso wie später als Beamter - im Postzustellungsdienst eingesetzt und hierbei tariflich wie ein Facharbeiter eingestuft war.

2. Von der tariflichen Einstufung ist sowohl bei der Prüfung des bisherigen Berufs als auch bei der Beurteilung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit (§ 1246 Abs 2 S 2 RVO) auch dann auszugehen, wenn die Tarifpartner hierbei den anerkannten Ausbildungsberufen andere Tätigkeiten - insbesondere wegen ihrer Bedeutung für den Betrieb - qualitativ gleichgestellt haben.