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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.05.1983, Az.: 1 BJ 72/83

Beiordnung eines Rechtsanwalts; Nachholung einer versäumten Rechtshandlung; Fristbeginn; Prozeßkostenhilfeverfahren; Zustellung des Beiordnungsbeschlusses

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.05.1983
Aktenzeichen
1 BJ 72/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10806
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Düsseldorf 26.03.1980 - S 21 J 203/78
LSG Essen 17.09.1982 - L 3 J 100/80

Fundstelle

  • MDR 1983, 877 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird einem Beteiligten ein nicht von ihm ausgewählter und noch nicht für ihn tätig gewesener Rechtsanwalt beigeordnet, so beginnt die Frist für die Nachholung einer infolge des Prozeßkostenhilfeverfahrens versäumten fristgebundenen Rechtshandlung mit der Zustellung des Beiordnungsbeschlusses an den Beteiligten persönlich und nicht mit der Zustellung an den Rechtsanwalt.