Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 20.04.1983, Az.: 5a RKnU 2/81

Unfallrente; Rücknahme eines Verwaltungsaktes; Urlaubsgeld; Jahresarbeitsverdienst; Arbeitseinkommen; Neufeststellungsverfahren

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.04.1983
Aktenzeichen
5a RKnU 2/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10828
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Aachen 25.06.1981 - S 5 BU 24/81

Fundstellen

  • BSGE 55, 87 - 91
  • SozR 1300 § 44 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

1. Umfaßt die Klage auf rückwirkende Gewährung einer höheren Unfallrente das Begehren auf Rücknahme eines - teilweise - rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, durch den Sozialleistungen iS des § 44 Abs 1 SGB X zu Unrecht nicht erbracht worden sind, so betrifft der mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt eine Leistung, auf die iS der §§ 54 Abs 4, 78 Abs 2 SGG ein Rechtsanspruch besteht.

2. Das pauschal versteuerte tarifliche Urlaubsgeld gehört - ebenso wie das nicht und das normal versteuerte Urlaubsgeld - zu dem für den Jahresarbeitsverdienst maßgeblichen Arbeitseinkommen (Anschluß an und Fortführung von BSG 21.02.1980 5 RKnU 1/78 = BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr 16).