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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.04.1983, Az.: 5b BJ 334/82

Ausschluß einer Verfahrensrüge; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Sachaufklärungsrügen; Beweisantrag

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.04.1983
Aktenzeichen
5b BJ 334/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10803
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1983, 877 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der gesamte Ausschluß einer auf § 128 I 1 gestützten Verfahrensrüge als Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde hindert das BSG nicht an der von § 160 II Nr. 3 für Sachaufklärungsrügen (§103) vorgeschriebene Prüfung, ob das LSG einem Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (teilweise Aufgabe von BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, dort LS 3 = MDR 1975, 965).