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Bundessozialgericht
Urt. v. 18.03.1983, Az.: 11 RA 22/82

Berechtigung zur Waisenrente; Ableitung von der früheren Ehefrau; Zeitpunkt der Geburt; Auflösung der Ehe

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
18.03.1983
Aktenzeichen
11 RA 22/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10787
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln 05.06.1981 - S 3 An 70/79
LSG Essen 05.02.1982 - L 18 An 131/81

Fundstellen

  • BSGE 55, 22 - 25
  • FamRZ 1983, 1022

Amtlicher Leitsatz

"Waisenrentenberechtigt" i. S. des AVG ist auch ein Kind, das die Berechtigung zur Waisenrente allein von der früheren Ehefrau (des Versicherten) ableitet; dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Kind vor oder nach der Auflösung der Ehe geboren ist.