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Bundessozialgericht
Urt. v. 12.08.1982, Az.: 11 RA 58/81

Rentenversicherungsträger; Arbeitsverhältnis; Beitragsentrichtung; Rentenberechnung; Altersruhegeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
12.08.1982
Aktenzeichen
11 RA 58/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10884
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hildesheim 30.04.1980 - S 9 An 136/78
LSG Celle 10.07.1981 - L 1 An 83/80

Fundstellen

  • BSGE 54, 51 - 54
  • SozR 6710 Art 4 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Der deutsche Rentenversicherungsträger hat die in der Freien Stadt Danzig in den Jahren 1937/38 zurückgelegte Zeit eines entlohnten Arbeitsverhältnisses mit einer glaubhaft gemachten, aber nicht nachgewiesenen Beitragsentrichtung nach dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen vom 9.10.1975 - entsprechend dem polnischen Recht - ungekürzt zu berücksichtigen.