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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.03.1982, Az.: 9a/9 RVs 6/81

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Behinderte; Massenveranstaltung; Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.03.1982
Aktenzeichen
9a/9 RVs 6/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10930
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hamburg 21.01.1980 - 31 VS 105/79
LSG Hamburg 04.02.1981 - IV VSBf 3/80

Fundstellen

  • BSGE 53, 175 - 182
  • SozR 3870 § 3 Nr 15

Amtlicher Leitsatz

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt ein Behinderter mit einer MdE von wenigstens 80 vH bloß, wenn er wegen seiner Leiden nicht nur ständig, sondern auch allgemein an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann. Es genügt nicht, daß er von einzelnen, besonders von Massenveranstaltungen ausgeschlossen ist.