Bundessozialgericht
Urt. v. 10.03.1982, Az.: 5b/5 RJ 148/80
Gewährung der Hinterbliebenrente; Geschiedene Ehefrau; Eintritt der Volljährigkeit; Einstellung der Rente
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 10.03.1982
- Aktenzeichen
- 5b/5 RJ 148/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10865
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 53, 163 - 167
- SGb 1982, 549
Amtlicher Leitsatz
Ist der geschiedenen Ehefrau des verstorbenen Versicherten die Hinterbliebenenrente nach § 1265 RVO unbefristet und vorbehaltlos gwährt worden, so kann der Versicherungsträger nach Eintritt der Volljährigkeit des sonder Antragstellerin bis dahin erzogenen Kindes die Zahlung der Rente nicht unter Berufung auf § 1265 S. 2 Nr. 3 RVO einstellen.