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Bundessozialgericht
Urt. v. 10.03.1982, Az.: 5b/5 RJ 148/80

Gewährung der Hinterbliebenrente; Geschiedene Ehefrau; Eintritt der Volljährigkeit; Einstellung der Rente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
10.03.1982
Aktenzeichen
5b/5 RJ 148/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10865
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 53, 163 - 167
  • SGb 1982, 549

Amtlicher Leitsatz

Ist der geschiedenen Ehefrau des verstorbenen Versicherten die Hinterbliebenenrente nach § 1265 RVO unbefristet und vorbehaltlos gwährt worden, so kann der Versicherungsträger nach Eintritt der Volljährigkeit des sonder Antragstellerin bis dahin erzogenen Kindes die Zahlung der Rente nicht unter Berufung auf § 1265 S. 2 Nr. 3 RVO einstellen.