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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.01.1982, Az.: 4 RJ 89/80

Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer Beschäftigung; Übergangsgeld; Überbrückung; Ausfallzeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.01.1982
Aktenzeichen
4 RJ 89/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10892
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Landshut 07.07.1978 - S 2 Ar 83/77
LSG München 08.01.1980 - L 16 Ar 441/78

Fundstellen

  • BSGE 53, 54 - 58
  • SozR 2200 § 1259 Nr 60

Amtlicher Leitsatz

1. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung (oder Tätigkeit) ist nicht durch Arbeitslosigkeit unterbrochen, wenn zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Tätigkeit) und dem Beginn der Arbeitslosigkeit ein voller Kalendermonat liegt.

2. Der bloße Bezug eines tariflichen Übergangsgeldes im öffentlichen Dienst stellt keinen Überbrückungstatbestand dar, der den Anschluß zu einer Ausfallzeit wahrt und diese anrechnungsfähig macht.