Bundessozialgericht
Urt. v. 14.01.1982, Az.: 4 RJ 89/80
Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer Beschäftigung; Übergangsgeld; Überbrückung; Ausfallzeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 14.01.1982
- Aktenzeichen
- 4 RJ 89/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10892
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Landshut 07.07.1978 - S 2 Ar 83/77
- LSG München 08.01.1980 - L 16 Ar 441/78
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 53, 54 - 58
- SozR 2200 § 1259 Nr 60
Amtlicher Leitsatz
1. Eine versicherungspflichtige Beschäftigung (oder Tätigkeit) ist nicht durch Arbeitslosigkeit unterbrochen, wenn zwischen dem Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung (oder Tätigkeit) und dem Beginn der Arbeitslosigkeit ein voller Kalendermonat liegt.
2. Der bloße Bezug eines tariflichen Übergangsgeldes im öffentlichen Dienst stellt keinen Überbrückungstatbestand dar, der den Anschluß zu einer Ausfallzeit wahrt und diese anrechnungsfähig macht.