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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.10.1981, Az.: 12 RK 23/80

Vergütung; Weihnachtsgeld; Urlaubsgeld; Rechtsanspruch; Abrechnungszeitraum; Beitragsbemessungsgrenze; Beitragspflicht bei Sonderzahlungen; Wiederkehrende Sonderzahlung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.10.1981
Aktenzeichen
12 RK 23/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10938
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln 15.01.1979 - S 19 Kr 86/78
LSG Essen 01.08.1979 - L 11 Kr 11/79

Fundstelle

  • SozR 2100 § 14 Nr 9

Amtlicher Leitsatz

1. Jährlich wiederkehrende Sonderzahlungen (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus) sind Bestandteile des laufenden, während des Kalenderjahres erdienten Lohnes, wenn bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis ein Rechtsanspruch auf ihre anteilige Auszahlung besteht; sie sind deshalb für die Berechnung der versicherungsbeiträge (hier: Krankenversicherungsbeiträge einer freiwillig Versicherten) auf die einzelnen Abrechnungszeiträume des Kalenderjahres gleichmäßig zu verteilen.

2. Von wiederkehrenden Sonderzahlungen, soweit sie unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig sind, sind Beiträge grundsätzlich erst zu entrichten, wenn sie dem Empfänger zugeflossen sind.