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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.09.1981, Az.: 1 RJ 94/80

Rechtskraft eines Bescheides; Keine Anfechtung; Anschlußberufung des Betroffenen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.09.1981
Aktenzeichen
1 RJ 94/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10876
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mainz 15.11.1978 - S 7 J 180/78
LSG Mainz 10.12.1979 - L 2 J 22/79

Fundstelle

  • MDR 1982, 349 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

War ein Bescheid schon in erster Instanz zum Teil nicht (mehr) angefochten und deshalb bindend geworden, so kann er in diesem Umfang in zweiter Instanz auch auf die Anschlußberufung des Betroffenen nicht mehr überprüft werden.