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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.06.1981, Az.: 11 RA 4/81

Zustimmung zur Sprungrevision; Erklärung zur Niederschrift; Einlegung und Zulassung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.06.1981
Aktenzeichen
11 RA 4/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10690
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Detmold 02.12.1980 - S 13 An 216/80

Fundstelle

  • NVwZ 1982, 64 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wird die Zustimmung zur Sprungrevision schon vor der Urteilsverkündung schriftlich oder in mündlichen Verhandlungen zur Niederschrift erklärt, so muß die schriftliche Erklärung mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß nicht (nur) der Zulassung, sondern der Einlegung der Sprungrevision zugestimmt wird.