Bundessozialgericht
Urt. v. 12.05.1981, Az.: 2 RU 40/79
Ehrenamtlicher Vorsitzender; Ausbildungsleiter; Luftfahrausbildung; Flugschüler; Versicherungsschutz von Vereinsmitgliedern
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 12.05.1981
- Aktenzeichen
- 2 RU 40/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10767
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Saarbrücken 16.03.1978 - S 4 U 75/75
- LSG Saarbrücken 14.11.1978 - L 4 U 16/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 52, 11 - 16
- SozR 2200 § 539 Nr 81
Amtlicher Leitsatz
1. Der ehrenamtliche Vorsitzende oder das ebenfalls ehrenamtlich als Ausbildungsleiter tätige Mitglied eines auch die Ausbildung von Luftfahrern betreibenden Vereins sind bei der Ausbildung von Flugschülern nicht schon deshalb vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausgenommen, weil sie dem Vorstand des Vereins angehören und nach der Satzung des Vereins die aktive Ausübung und Förderung des Luftsports in allen seinen Formen die vornehmste Aufgabe des Vereins ist.
2. Zum Versicherungsschutz von Vereinsmitgliedern bei Tätigkeiten für den Verein.