Bundessozialgericht
Urt. v. 27.02.1981, Az.: 8/8a RU 108/79
Ende des Arbeitsverhältnisses; Arbeitsberatung; Arbeitloser; Unfallentschädigung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.02.1981
- Aktenzeichen
- 8/8a RU 108/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10927
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Düsseldorf 20.03.1979 - S 18 U 147/78
- LSG Essen 24.10.1979 L - 17 U 90/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 51, 213
- SozR 2200 § 539 Nr 78
Amtlicher Leitsatz
Meldet sich ein Versicherter, dessen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt worden ist, beim Arbeitsamt in der Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses für die Zeit danach als arbeitslos, so ist er, wenn er auf dem Wege zu einer vom Arbeitsamt noch vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses anberaumten Arbeitsberatung verunglückt, gemäß § 539 Abs 2 RVO "wie ein nach Absatz 1 Versicherter" versichert.