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Bundessozialgericht
Urt. v. 17.02.1981, Az.: 7 RAr 4/80

Gewährung von Kurzarbeitergeld; Kurzarbeitszeitraum

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
17.02.1981
Aktenzeichen
7 RAr 4/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10811
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Frankfurt 28.11.1977 - S 15/7/14 Ar 356/76
LSG Darmstadt 25.10.1979 - L 1 Ar 75/78

Fundstelle

  • SozR 4100 § 64 Nr 5

Amtlicher Leitsatz

Die betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach § 64 Abs 1 Nr 3 AFG liegen nur vor, wenn für jeden Arbeitnehmer, der zu dem Drittel bzw Zehntel der tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer gehört, in dem jeweiligen Kurzarbeitszeitraum persönlich mehr als 10 vH seiner Arbeitszeit ausgefallen sind.