Bundessozialgericht
Urt. v. 27.01.1981, Az.: 5b/5 RJ 58/79
Querschnittsgelähmter; Gefährdung der Gesundheit; Erwerbsunfähigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 27.01.1981
- Aktenzeichen
- 5b/5 RJ 58/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10925
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Speyer 06.12.1977 - S 11 J 597/76
- LSG Mainz 30.03.1979 - L 6 J 7/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 51, 133
- SozR 2200 § 1247 Nr 31
Amtlicher Leitsatz
Einem querschnittsgelähmten Versicherten, der eine Tätigkeit in vollen Schichten mit einem nicht zu fordernden Energieaufwand sowie auf Kosten und unter Gefährdung seiner Gesundheit verrichtet, bestenfalls aber noch in der Lage ist, in halben Schichten unter nicht üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein, kann die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht wegen der tatsächlich verrichteten Tätigkeit entzogen werden (Abgrenzung zu BSG 14.09.1978 11 RA 86/77 = BSGE 47, 57 = SozR 2200 § 1247 Nr 22).