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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.01.1981, Az.: 10/8b RAr 1/80

Berufungsurteil; Urteilszustellung; Urteilsverkündung; Fachkammerprinzip; Arbeitslosenversicherung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.01.1981
Aktenzeichen
10/8b RAr 1/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10858
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Bremen 29.08.1977 - SU 134/76
LSG Bremen 26.01.1979 - L 5 Ar 42/77

Fundstellen

  • BSGE 51, 122
  • SozR 1750 § 551 Nr 9

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein sozialgerichtliches Berufungsurteil erst ein Jahr nach seiner Verkündung den Beteiligten zugestellt, ist es iS des § 551 Nr 7 ZPO nicht mit Gründen versehen.

2. Das Fachkammerprinzip ist nicht verletzt, wenn einem für die Arbeitslosenversicherung und für einen Teil der übrigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit zuständigen Spruchkörper auch Angelegenheiten der traditionellen Sozialversicherung zugewiesen sind.